Bei der Kontrollfahrt handelt es sich um den Umtausch eines ausländischen Führerscheins. Innerhalb von 12 Monaten muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden.
Abhängig der Landeszugehörigkeit wird dazu eine Kontrollfahrt nötig. Dies ist als vereinfachte Fahrprüfung mit einem Experten zu verstehen. ACHTUNG !!! Ist bei der Kontrollfahrt das Resultat negativ, ist eine komplette Fahrausbildung inklusive Nothelferkurs, Theorieprüfung, Verkehrskundekurs und zum Schluss eine ordentliche praktische Prüfung, notwendig.
Du bist dann nach schweizerischem Recht «Neulenker» und erhälst den Führerausweis auf Probe und du musst den WAB Kurs innerhalb 12 Monate absolvieren.
Ich empfehle dir deshalb, innerhalb den erwähnten 12 Monaten so viel Praxiserfahrung wie möglich zu sammeln. Danach ist es sinnvoll, vor der Kontrollfahrt einige Fahrstunden mit mir zu absolvieren.