WAB - Weiterausbildung und 2PA - 2-Phasen-Ausbildung bedeuten dasselbe.
Nämlich:
Seit dem 1.12.2005 müssen alle Neulenkenden der Kategorien A und B innerhalb von drei Jahren zwei obligatorische Weiterbildungstage absolvieren.
Dieses neue Verfahren wird auch "Führerausweis auf Probe" genannt.
Gerne stehe ich dir für weiter Informationen oder gleich für eine Anmeldung zur Verfügung.
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